Sachkundenachweis & Wesenstest NRW

Sachverständige nach § 2 Abs. 2 Satz 2 DVO LHundG 


Auch online möglich!


Hier findest du Fragen und Antworten zu diesem Thema.

Was ist ein Sachkundenachweis?

In NRW müssen HundehalterInnen nachweisen, dass sie sich mit dem Thema Hund ausgiebig beschäftigt haben und ausreichend Kenntnisse - also die notwendige Sachkunde - besitzen, um einen Vierbeiner halten zu können.

Der Sachkundenachweis wird in NRW durch das Ordnungsamt eingefordert und zwar nur bei Anmeldung eines großen Hundes (ausgewachsen 40cm oder 20kg schwer) und bei Hunden bestimmter Rassen.

Die Sachkundeprüfung, die umgs. auch Hundeführerschein genannt wird, ist eine theoretische Prüfung und besteht aus einem Auszug des Fragenkataloges der Tierärztekammer Westfalen-Lippe, den du hier herunterladen kannst.

Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?

Du kontaktierst mich zwecks Terminvereinbarung und dann gibt es zwei Möglichkeiten: Wir treffen uns persönlich für die theoretische Prüfung oder du legst die Prüfung online und bequem von zu Hause aus ab. Über die (technischen) Voraussetzungen informiere ich dich gerne. Bei bestandener Prüfung und erfolgter Zahlung der Prüfungsgebühr erhältst du umgehend dein digitales Zertifikat (auf Wunsch auch in ausgedruckter Form) zur Vorlage bei deinem Ordnungsamt. 

Was kostet der Sachkundenachweis?

Die Gebühr für den Sachkundenachweis beträgt 40,- für große Hunde und 49,- wenn du den umfangreicheren Test für Hunde bestimmter Rassen ablegen möchtest. 

Welche Listenhunde gibt es in NRW? Wer muss einen Wesenstest machen?

In NRW unterliegen bestimmte Rassen der Auflage eines Wesenstests, sofern eine Maulkorb- und ggf. auch Leinenbefreiung gewünscht ist. Hunde, die nach dem Landeshundegesetz LHundG als gefährlich gelten, müssen sich einer Verhaltensprüfung unterziehen, um ihre Gefährlichkeit zu widerlegen.

Das Landeshundegesetz LHundG NRW sieht foglende Kategorisierung vor:

  • Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW): 

Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen* untereinander sowie mit anderen Rassen.

Hunde, bei denen im Einzelfall eine Gefährlichkeit vermutet oder festgestellt worden ist.

  • Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW):  Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasiliero, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen* untereinander sowie mit anderen Hunden. Old English Bulldogs werden in NRW i.d.R. als American Bulldog Mischlinge in §10 eingestuft.
  • Große Hunde (§ 11 LHundG NRW): Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40cm oder ein Gewicht von mindestens 20kg erreichen.
    *Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der genannten Rassen deutlich hervortritt

Welche Pflichten gelten bis zum bestandenen Wesenstest?

Gefährliche Hunde unterliegen der Maulkorb- und Leinenpflicht bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats.

Danach haben die oben aufgeführten, so genannten Listenhunde in NRW eine generelle Maulkorbpflicht. Bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats können die Hundehalter beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung zur Maulkorb – und/oder Leinenbefreiung beantragen (s. nächster Punkt).

Wann kann der Wesenstest durchgeführt werden?

In NRW unterliegen bestimmte Rassen der Auflage eines Wesenstests, sofern eine Maulkorb- und ggf. auch Leinenbefreiung gewünscht ist. Hunde, die nach dem Landeshundegesetz LHundG als gefährlich gelten, müssen sich einer Verhaltensprüfung unterziehen, um ihre Gefährlichkeit zu widerlegen.

Das Landeshundegesetz LHundG NRW sieht foglende Kategorisierung vor:

  • Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW): 

Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen* untereinander sowie mit anderen Rassen.

Hunde, bei denen im Einzelfall eine Gefährlichkeit vermutet oder festgestellt worden ist.

  • Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW):  Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasiliero, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen* untereinander sowie mit anderen Hunden. Old English Bulldogs werden in NRW i.d.R. als American Bulldog Mischlinge in §10 eingestuft.
  • Große Hunde (§ 11 LHundG NRW): Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40cm oder ein Gewicht von mindestens 20kg erreichen.
    *Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der genannten Rassen deutlich hervortritt

Wer führt eine Verhaltensprüfung durch?

Bei gefährlichen Hunden nach § 3 oder im Einzelfall auffällig gewordenen Hunden muss ein amtlicher Tierarzt des Veterinäramtes die Verhaltensprüfung durchführen.

Bei Hunden bestimmter Rassen nach § 10 kann der Wesenstest auch durch einen anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.

Bunte Hunde darf als sachverständige Stelle den Wesenstest in Hamm, Ahlen, Waltrop, Lünen, aber auch für andere KundInnen aus NRW durchführen. Bei mir kannst du auch den Sachkundenachweis erbringen, wenn du einen großen Hund oder einen "Listenhund" / Hund einer bestimmten Rasse (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasiliero, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen*) besitzt. 

Zahle ich nach bestandenem Wesenstest weniger Hundesteuer?

Nahezu alle Städte und Gemeinden in NRW verlangen für einen Listenhund eine erhöhte Hundesteuer und können die Höhe dieser frei bestimmen. Ob die Steuer nach dem bestandenen Wesenstest geringer ausfällt, findest du in der Hundesteuersatzung der jeweiligen Stadt / Gemeinde.

Welche Vorschriften gelten für den Hundehalter bei einem Wesenstest in NRW?

Als Voraussetzung für den Wesenstest in NRW benötigt der Hundehalter vorab einen (erweiterten) Sachkundenachweis, der bei einem Amtsveterinär zu absolvieren ist.

Was muss man bei einem Wesenstest machen? Wie ist der Ablauf eines Wesenstests in NRW?

Der Wesenstest dient dazu, die vermutete Gefährlichkeit eines Hundes zu widerlegen. Das heißt, dass durch einen Gutachter geprüft wird, ob der Hund sich gesteigert aggressiv verhält und inwieweit der Hundehalter dazu in der Lage ist, seinen Hund so zu führen, dass keine Gefahr von ihm ausgeht. 

Hierzu werden auf neutralem Gelände verschiedene Alltagssituationen geprüft, wie zum Beispiel:
- Wie verhält sich der Hund in der Stadt und in der belebten Umwelt? 
- Wie reagiert der Hund auf Jogger, Skater, Fahrzeuge, Radfahrer, Betrunkene? Wie reagiert der Hund bei Geschrei, Trillerpfeifen, beim Aufspannen eines Schirmes, Babygeschrei? Wie reagiert der Hund auf Menschen, die ihn bedrängen?

- Zeigt der Hund eine gesteigerte Aggression gegenüber (gleichgeschlechtlichen) Artgenossen? Gegenüber Menschen?

- Welches Verhalten auf die unterschiedlichen Reize zeigt der Hund wenn Halter oder Halterin nicht dabei sind?
- Wie ist der Grundgehorsam des Hundes? Ist er leinenführig? 

Wie geht es nach dem bestandenem Wesenstest weiter?

Der Halter erhält vom Prüfer ein Schreiben, das er bei seiner Gemeinde (i.d.R. Ordnungsamt) einreicht mit der Bitte um Ausstellung eines Negativgutachtens für seinen Hund.

Was passiert, wenn mein Hund den Wesenstest nicht besteht?

Wenn dein Hund die Verhaltensprüfung nicht besteht, musst du ihn weiterhin mit Maulkorb und Leine führen – weitere Konsequenzen sind nicht zu befürchten. Die Prüfung kann bei Nichtbestehen des Wesenstest außerdem wiederholt werden.

Du benötigst einen Sachkundenachweis oder einen Wesenstest für deinen Vierbeiner?

Sprich mich gerne an.

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